Allgemeine Informationen, Botschaften, Landkarten, Links, Einreisebestimmungen
 
 

Allgemeine Informationen

 

Das Königreich Thailand (ehemals Siam) ist wohl das bekannteste Land in Süd-Ost Asien. Es hat eine Fläche von 514.000 qkm und eine Nord-Süd Ausdehnung von etwa 2000 km. Der höchste Punkt ist der Doi Inthanon mit 2565 m. Die Bevölkerungszahl beträgt ca. 60 Millionen, wobei ca. 10 Millionen die Hauptstadt Bangkok (Krung Thep - Stadt der Engel) bevölkern. 76 % der Einwohner sind Thais, der Rest teilt sich auf Malaien, Chinesen, Laoten, Burmesen und Vietnamesen auf. Ca. 95% der Thais bekennen sich zum Buddhismus.

 
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Botschaften

Thailändische Botschaft in Deutschland

Königlich-Thailändische Botschaft

Lepsiusstraße 64-66
12163 Berlin
Tel. +49 30-794810

Fax  +49 30-79481511

Mail thaiber@mfa.go.th
Web www.thaiembassy.de
 
Deutsche Botschaft in Thailand Embassy of the Federal Republic of Germany

9 South Sathorn Road

Bangkok 10120
Tel +66 2 287 900 0
Fax +66 2 287 17 76
Mail info@german-embassy.or.th
Web www.german-embassy.or.th
Thailändische Botschaft Schweiz Königlich-Thailändische Botschaft
Kirchstrasse 56
CH-3097 Bern/Liebefeld
 Tel: +41 31 970 30 30-34
Fax: +41 31 970 30 35
Mail thai.bern@bluewin.ch
 
Schweizer Botschaft in Thailand Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft
35 North Wireless Road
Bangkok 10330
Tel: +66 2 253 01 56
Fax: +66 2 255 44 81
Mail vertretung@ban.rep.admin.ch
 
Thailändische Botschaft Österreich Königlich-Thailändische Botschaft
Cottagegasse 48
A-1180 Wien
Tel: +43 1 478 33 35
Fax: +43 1 478 32 72
 
Österreichische Botschaft in Thailand Botschaft der Republik Österreich
14, Soi Nandha, off Soi 1, Sathorn Tai Road
10120 Bangkok
Tel: +66 2 303-6057-59
Fax: +66 2 287 39 25
Mail bangkok-ob@bmaa.gv.at
 
 

Landkarten (Quelle: www.maps-thailand.com)

  
Thailand Provincen Phuket Koh Samui Chiang Mai/Rai
 
 

Links

 
  • Thailand Hotel Reservation

  • Landkarten

  • Auswärtiges Amt

  • Tourism Authority of Thailand

 
 

Einreisebestimmungen

Stand: 2. Februar 2004

 

Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Voraussetzung dafür ist neben einem gültigen Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer bei Einreise mindestens sechs Monate betragen muss, ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket. Diese Aufenthaltsberechtigung kann nicht verlängert werden. Der deutsche Kinderausweis wird in Thailand nicht anerkannt. Die Einreise von Kindern ist nur mit einem eigenem Reisepaß möglich, oder wenn die Kinder im Pass der Eltern eingetragen sind. Im letzteren Fall ist darauf zu achten, daß auch das Kind im Visum eingetragen wird.

Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.

Deutsche, die beabsichtigen, sich länger als 30 Tage in Thailand aufzuhalten, bedürfen vor der Einreise eines von einer thailändischen Auslandsvertretung ausgestellten Visums.

Für Aufenthalte bis zu 60 Tagen wird ein "Tourist Visa" benötigt. Ein "non immigrant visa" berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Touristen und Non-Immigrant Visa werden in der Praxis um 30 Tage verlängert.

 

Wichtiger Hinweis:

Entgegen der Information einiger bekannter Reiseführer sollte eine Verlängerung des thailändischen Visums keinesfalls durch ein Reisebüro oder sonstige "Vermittler" vorgenommen werden. Ein Visum kann und darf nur bei dem thailändischen Bureau of Immigration bzw. an den Grenzübergängen erneuert werden. Reisebüros etc. verkaufen hier in aller Regel Fälschungen, was bei der späteren Ausreise des öfteren zu Verhaftungen nicht nur wegen ‘overstay’ sondern auch wegen gefälschter Visa führt.

Falls keine Ausreise vor Ablauf des Visums erfolgt (sog. "overstay"), entstehen Strafgebühren von ca. 200 Baht am Tag. Außerdem erfolgt die zwangsweise Abschiebung ins Heimatland. Sofern diese nicht finanziert werden kann, werden pro Tag im Gefängnis 70 Baht auf die Strafe angerechnet.

 
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